Steuerrecht

Das Steuerrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet. Es ist vielmehr ein Teil der Rechtsordnung, der darauf abzielt, hoheitliche Aufgaben finanziell abzusichern. Fast jede wirtschaftliche Tätigkeit ist erfaßt. Nirgendwo wird der Bürger so oft (und häufig auch unangenehm) mit dem Staat konfrontiert wie in diesem Rechtsbereich. Bei der Gestaltung von Verträge und Satzungen ist dem Steuerrecht immer Beachtung zu schenken und ggf. auch eine Zusammenarbeit mit Spezialisten gefordert. Diese Aufgaben übernehmen wir gerne.