EDV-Recht

Im EDV-Rechtsbereich kommt der Vertragsgestaltung größte Bedeutung zu. Insbesondere mit Blick auf die Rechte bei Vertragspflichtverletzungen ist hier eine äußerst umfangreiche vertragliche Regelung notwendig, um die Rechte der Vertragsparteien zu sichern. Es sei hier auch an die äußerst komplizierten Hinterlegungsvereinbarungen für Quellcodes erinnert, sowie an die komplexen Fragen, welche mit den im Rahmen der Programmierung zwangsläufig entstehenden Urheberrechte zusammenhängen.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stößt die Justiz auf große Schwierigkeiten, da z. B. die Klärung der Frage, wer für einen Fehler bei der Softwareerstellung verantwortlich ist, hohen Sachverstand für die komplizierten Vorgänge der Datenverarbeitung voraussetzt. Die Einschaltung von Sachverständigen ist meist unumgänglich. Die lange Zeitdauer der Prozesse führt dazu, dass in diesem schnellebiegen Bereich ein effektiver Rechtsschutz fragwürdig ist. Um so mehr sind verständliche und gut durchdachte Verträge wichtig, da auf diesem Wege Konfliktpotential bereits im Vorfeld ausgeräumt werden kann.