Kanzlei Janinhoff

Die Anwaltskanzlei Janinhoff ist seit Ihrer Gründung im Jahr 1996 durch Herrn Rechtsanwalt Ulrich Janinhoff wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Vorwiegend werden Unternehmen und Firmen aus dem Bereich des Mittelstandes betreut.

Die Kanzlei zeichnet sich durch einen unbürokratischen und flexiblen Umgang mit den Mandanten aus. Die mandantenorientierte Vorgehensweise in allen Bereich der Betreuung ist wesentliches Kennzeichen der Kanzlei und zugleich Gründungsprinzip. Der Anwalt versteht sich als Dienstleister über den Bereich der reinen Rechtsberatung hinaus.

Unsere Firmenkunden betreuen wir auf Wunsch auch in ihren eigenen Räumen. Dies vereinfacht den Informationsfluß. Relevante Unterlagen können sofort zur Verfügung gestellt werden. Dies wirkt sich für beide Seiten vorteilhaft aus. Obendrein ist die Kenntnis der genauen betrieblichen Verhältnisse förderlich für die Mandatsbetreuung.

Die Betreuung der Mandate erfolgt in einem hohen Maße individuell. Dazu gehört auch, daß wir über entstehende Anwaltskosten schon im Rahmen der ersten Besprechung hinweisen und über die Grundsätze der Rechtsanwaltsvergütung aufklären. Es wird im Einzelfall erläutert, ob eine Honorarvereinbarung sinnvoll ist oder ob eine Abrechnung auf der Grundlage der Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu erfolgen hat.

Transparenz, sowie eine reelle Chancen- und Risikoberatung ist eines unserer obersten Gebote bei der Mandatsbearbeitung. Dazu gehört ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant.

Zugleich wird eine „just in time“ Bearbeitung garantiert, denn sachgerechtes Arbeiten heißt auch zeitnahes und schnelles Arbeiten.