Anwaltshonorar
Die Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt und dessen Vergütung regelt sich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Allgemeinen wird bei Beratungsmandaten ein Honorar auf Zeitstundenbasis mit dem Mandanten vereinbart, da dies eine für beide Seiten faire und transparente Lösung ist. Die Höhe der Vergütung wird dabei u.a. auch bestimmt durch die Komplexität der Aufgabenstellung und die Risiken, welches das übernommene Mandat für Mandant und Anwalt birgt. Information zu Prozessrisiken: Ob sich ein Prozess wirklich lohnt oder nicht, ist eine der wichtigsten Fragen, die sich für den Mandanten stellt. Wir beurteilen diese Fragen für Sie auf betriebswirtschaftlicher Basis unter Berücksichtigung von Opportunitätskosten und können hier Break-Even-Berechnungen vornehmen. Dabei erörtern wir mit Ihnen zugleich taktische und strategische Fragestellungen.