Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das besondere Privatrecht der Kaufleute. Die wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Handelsrecht modifiziert die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dient dazu den besonderen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs Rechnung zu tragen. Die Kenntnisse und die Beachtung dieser Vorgaben sind für jeden Unternehmer (dazu gehören ggf. auch Handwerker und Einzelkaufleute) von großer Bedeutung.