Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht gilt der nummerus clauses der Gesellschaftstypen, d.h es ist grundsätzlich nicht möglich neue Gesellschaftsformen zu erschaffen, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. Es sind allerdings Mischformen zulässig (z.B GmbH & Co KG).

Die Wahl der richten Gesellschaftsform wird durch mehrere Kriterien bestimmt. An dieser Stelle greift auch die Beratungstätigkeit der Anwaltskanzlei ein. Ob es sinnvoll ist als juristische Person am Geschäftsverkehr teilzunehmen wird vor allem durch haftungsrechtliche Überlegungen mitbestimmt. Handelt es sich um ein Geschäft mit hohem Risiko, so erscheint häufig die Rechtsform der GmbH empfehlenswert. Daneben spielen auch Überlegungen, wie die der Reputation der entsprechenden Rechtsform und steuerliche Aspekte eine Rolle. 

Sollen viele Kapitalgeber mit einbezogen werden, so kann auch die Rechtsform einer Aktiengesellschaft sinnvoll sein. Dies gilt um so mehr, wenn später der Gang an die Börse geplant ist. Nicht zuletzt sollte auch der zum Teil erhebliche organisatorische und finanzielle Aufwand mit in das Kalkül eingebunden werden